Steuererklärung 2010

Hier finden Sie einige Infos, speziell zur Abgabe der Steuererklärung 2010. Achten Sie auch auf den besonderen Hinweis zu den Lohnsteuerbescheinigungen 2010 für privat oder freiwillig krankenversicherte Arbeitnehmer.


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Für die Abgabe der Steuererklärung 2010 gelten ähnliche Grundsätze, wie Sie für die Steuererklärung 2011 beschrieben sind. Die Frist zur Abgabe war der 31.05.2011 und bei steuerlicher Vertretung grundsätzlich der 31.12.2011.

   

Bis wann kann eine Antragsveranlagung durchgeführt werden um einbehaltene Lohnsteuer zurückzuerhalten.

Die Abgabe einer Steuererklärung im Rahmen einer Antragsveranlagung kann auch für einige zurückliegende Jahre erfolgen. Ob sich die Abgabe der Steuererklärung überhaupt lohnt und bis wann genau eine solche Steuererklärung für 2010 abgegeben werden muss, fragen Sie am besten einen Steuerberater.
   

Besonderer Hinweise zur Steuererklärung 2010 für Arbeitnehmer, die freiwillig in der gesetzlichen Krankenversicherung oder privat versichert sind.

Die Lohnsteuerbescheinigungen für das Jahr 2010 könnten für viele Arbeitnehmer fehlerhaft sein. Angeblich haben zahlreiche Arbeitgeber für das Jahr 2010 unkorrekte Lohnsteuerbescheinigungen zum Nachteil der Arbeitnehmer ausgestellt.

Betroffen von den genannten falsch ausgestellten Lohnsteuerbescheinigungen können Steuerpflichtige sein, die privat oder freiwillig gesetzlich krankenversichert sind, die also über ein Einkommen oberhalb der Jahresarbeitsentgeltgrenzen verfügen. Mehr zum Thema private Krankenversicherung oder freiwillig gesetzliche Krankenversicherung finden Sie auf der Seite:Beitragsbemessungsgrenze-Krankenversicherung.info

Zur Überprüfung der Lohnsteuerbescheinigungen müssen Sie sich die Zeilen Nummer 25 und 26 der Lohnsteuerbescheinigung anschauen. An dieser Stelle ist nach einer Mitteilung vom 11.02.2011 des Bundesministerium der Finanzen (BMF) für die Kranken- und Pflegeversicherung jeweils die Summe aus Arbeitnehmer- und Arbeitgeberanteil einzutragen.

Ein vom Arbeitgeber gewährter Arbeitgeberzuschuss ist an dieser Stelle nicht abzuziehen, sondern in Zeile 24 (steuerfreie Arbeitgeberzuschüsse zur Kranken- und Pflegeversicherung) der Lohnsteuerbescheinigung einzutragen. Wenn also aufgrund einer fehlerhaften Software nur der Arbeitnehmeranteil eingetragen wurde, führt dieses zu geringeren steuerlichen Abzugsbeträgen und damit zu einer zu höheren Einkommensteuerbelastung.

Falls ein Eintrag in Zeile 24 vorliegt, sollte die Summe aus Zeile 25 und 26 ungefähr doppelt so hoch sein wie der Betrag in Zeile 24. Wer bereits einen Steuerbescheid für 2010 erhalten hat, sollte diesen daher genau prüfen und notfalls Einspruch einlegen. Für näherer Details fragen Sie am besten einen Steuerberater. Tipps zum Thema Einspruch finden Sie auch über die entsprechenden Links unten auf dieser Seite.

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Unten finden Sie weitere Links, die Ihnen zum Thema Steuererklärung 2010 unter Umständen weiter helfen können.





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