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1. Wann besteht die Pflicht zur Abgabe einer Steuererklärung?

2. Welche Steuererklärung-Programme sind für die Steuererklärung 2011 zu empfehlen?

3. Steuerbescheid vom Finanzamt überprüfen

4. Wo finden Sie für die Steuererklärung 2011 das passende Formular und eine Anleitung?

5. Wie kann die elektronische Steuererklärung 2011 abgegeben werden?

6. Sollte ein Steuerberater mit der Erstellung der Steuererklärung beauftragt werden?

7. Wie kann man einen schnellen Überblick über die Einkommensteuererklärung 2011 erhalten?

8. Wo sind Hinweise zum Ausfüllen der Umsatzsteuererklärung 2011 zu finden?

9. Gewerbesteuererklärung

10. Wie sind vermögenswirksame Leistungen zu beantragen?

11. Weiterführende Steuerlinks

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Steuererklärung 2012

Infos, Tipps und Links zur Steuererklärung 2012. Was ist bei der Steuererklärung 2012 zu beachten?

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Was ändert sich ab 2012? Die Änderungen für das Jahr 2012 gehen im Wesentlichen auf das Steuervereinfachungsgesetz von 2011 zurück, das durch eine Reduzierung von Nachweisen und geänderten Vordrucken zum Abbau von Bürokratie beitragen soll.

Kindergeld und Kinderfreibetrag: Ab 2012 haben Eltern von volljährigen Kindern zwischen 18 und 25 Jahren auch dann Anspruch auf Kindergeld bzw. Kinderfreibeträge, unabhängig von der Höhe eines eigenen Verdienstes. Die bislang geltende Einkommensgrenze der Kinder von 8.004 Euro pro Jahr entfällt. Wird aber eine erste Berufsausbildung oder ein Erststudium abgeschlossen, so besteht dieser Anspruch nur dann weiter, wenn die volljährigen Kinder nicht mehr als 20 Stunden pro Woche einer bezahlten Arbeit nachgehen.

Berücksichtigung von Kinderbetreuungskosten: Für Eltern ergeben sich deutliche Erleichterungen bei der steuerlichen Berücksichtigung von Kinderbetreuungskosten. Die Unterscheidung und der Nachweis von Erwerbstätigkeit der Eltern oder von Ausbildung, Krankheit und Behinderung entfällt. Lediglich die Kosten der Kinderbetreuung als solches, nicht aber mehr der Grund, müssen belegt werden. In der Steuererklärung für das Jahr 2012 können Kinderbetreuungskosten ab Geburt des Kindes bis zur Vollendung des 14. Lebensjahres somit nun einheitlich mit 2/3 der Aufwendungen, maximal jedoch 4.000 Euro pro Jahr, als Sonderausgabe berücksichtigt werden.

Übertragung der Kinderfreibeträge: Nach bisheriger Rechtslage kann bei geschiedenen oder getrennt lebenden Eltern der Kinderfreibetrag auf einen Elternteil übertragen werden, wenn der andere Elternteil seiner Unterhaltspflicht dem Kind gegenüber nicht nachkommt. Die Möglichkeit wird nunmehr um die Fälle erweitert, in denen der andere Elternteil mangels Leistungsfähigkeit nicht unterhaltspflichtig ist und soweit vom Jugendamt kein Unterhaltsvorschuss gewährt wird. Die Erweiterung der Übertragungsmöglichkeit des Kinderfreibetrages wirkt sich auch auf die Übertragung des Behinderten-Pauschbetrages aus. Neu ist auch, dass künftig der Elternteil, bei dem das Kind nicht wohnt, die Übertragung des Freibetrages für den Betreuungs- und Erziehungs- oder Ausbildungsbedarf des Kindes auf den anderen Elternteil verhindern kann, wenn er Kinderbetreuungskosten trägt oder eigenen Betreuungsaufwand hat.

Entfernungspauschale: Die Berechnung der Entfernungspauschale ändert sich ab 2012: Werden verschiedene Verkehrsmittel genutzt, so müssen die Kosten für öffentlichen Verkehrsmittel nicht mehr für jeden einzelnen Tag belegt werden. Nur wenn diese höher sind als die jährliche Entfernungspauschale von 4.500 Euro, so ist ein Nachweis erforderlich.

„Riester-Sparer“ – Ehegatten müssen Mindesteigenbetrag leisten: Um Rückforderungen von Zulagen bei der Riester-Förderung zu vermeiden, ist bei Ehegatten (sogenannte „mittelbar Zulageberechtigte“) ab 2012 die Zahlung eines Mindestbetrags von 60 Euro vorgesehen.

Vordrucke für die Steuererklärung und elektronische Übermittlung: Mit Hilfe von ElsterFormular, dem kostenlosen Programm der Finanzverwaltung, oder im Handel erhältlicher Software, kann die Steuererklärung am Computer erstellt und elektronisch ans Finanzamt übermittelt werden. Infos hierzu gibt es unter: www.elster.de sowie die CD für die Steuererklärung, die ab Mitte Februar erhältlich ist, finden sich aber auch im Internet der Finanzverwaltung unter: www.fin-rlp.de/Vordrucke oder in allen Finanzämtern.


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